steuerberater unternehmen

  • Home
  • Steuerberatung Unternehmen

Steuerberatung Unternehmen

Beratung nach Maß - mehr als Steueroptimierung

Die Steuerberatung eines Unternehmens stellt höchste Anforderungen an die Kompetenz und Leistungsfähigkeit der beauftragten Dienstleister. Und genau dies sind unsere Stärken. Gepaart mit langjähriger Erfahrung und einer effizienten Organisation stellen wir unseren Mandanten unser Wissen, Engagement und gern auch unser Netzwerk zur Verfügung.

Gestaltungsfreiräume sinnvoll nutzen

Das deutsche Steuersystem ist eines der kompliziertesten und komplexesten der Welt. Und es wird noch dazu ständig geändert. Das bedarf einer sorgfältigen Analyse und Planung der Auswirkungen. Gerne beraten wir Sie aktiv und vorausschauend, um stets optimale steuerliche Lösungen für Sie zu erzielen. So können Sie sicher sein, sämtliche Gestaltungsmöglichkeiten angemessen ausgeschöpft zu haben. Denn die individuellen Interessen und Bedürfnisse unserer Mandanten haben wir das ganze Jahr über im Blick. Und nicht erst bei Fälligkeit der nächsten Steuererklärung.

Wir berücksichtigen alle aktuellen steuerlichen und wirtschaftlichen Aspekte und decken mit unserem Beratungskatalog das gesamte Leistungsspektrum eines Steuerberaters ab. In Zusammenarbeit mit unserem IT- und Softwarepartner DATEV gewährleisten wir Ihnen stets die technisch optimale Aufbereitung und Archivierung Ihrer Daten. Zuverlässig, integer, sicher.


Unsere Leistungen im Detail:

Erstellung von Jahresabschlüssen und betrieblichen Steuererklärungen

Der Jahresabschluss - die Visitenkarte Ihres Unternehmens
Wir sind Ihr zuverlässiger Partner beim Jahresabschluss, der Gewinnermittlung und bei betrieblichen Steuererklärungen. Im Rahmen des gesetzlichen Umfangs variieren unsere Dienstleistungen angepasst an Art und Umfang Ihres Unternehmens ... weiterlesen

Handelsrechtliche Jahresabschlüsse – konkret und aussagekräftig

Wir fertigen je nach Rechtsform Ihres Unternehmens (GmbH, GmbH & Co. KG, Einzelunternehmen, OHG oder GbR) Ihre speziellen handelsrechtlichen Jahresabschlüsse. Für mittelgroße oder große Kapitalgesellschaft erstellen wir handelsrechtliche Jahresabschlüsse auch in Vorbereitung auf die Wirtschaftsprüfung. Besondere Fragestellungen können so bereits bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorweggenommen werden; dies vermeidet mögliche Diskussionen im Rahmen der Prüfung. Selbstverständlich gehört zur Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses auch die notwendige Veröffentlichung oder Hinterlegung Ihrer Bilanz im Unternehmensregister.

Steuerbilanz, steuerrechtliche Überleitungsrechnung, E-Bilanz – ordnungsgemäß und transparent

Ausgehend vom handelsrechtlichen Jahresabschluss ist es notwendig, entweder eine eigene Steuerbilanz oder mindestens eine steuerliche Überleitungsrechnung zu erstellen. Diese berücksichtigt und erläutert die steuerrechtlichen Abweichungen zur handelsrechtlichen Bilanzierung z. B. bei Abschreibungen.
Im Rahmen der voranschreitenden elektronischen Verwaltung ist es inzwischen zwingend notwendig, die Steuerbilanz bzw. die steuerliche Überleitungsrechnung als sogenannte E-Bilanz an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Dazu muss Ihr Kontenrahmen an ein eigenes Klassifikationsschema (Taxonomie) angepasst werden, damit die Konten beim Finanzamt entsprechend erfasst und verarbeitet werden können.

Auch für diese Herausforderung sind wir selbstverständlich sowohl in technischer Hinsicht als auch durch unsere Qualifikation hervorragend ausgerüstet. Rückfragen der Finanzverwaltung im Rahmen der Risikoanalyse elektronischer Daten (E-Government) können so oft bereits im Vorfeld vermieden werden.

Einnahmen-Überschuss-Rechnung – von der Belegorganisation zur Datenübermittlung

Unternehmen und Freiberufler, die keiner gesetzlichen Buchführungspflicht unterliegen, können ihren Gewinn als Differenz zwischen Betriebsausgaben und Betriebseinnahmen ermitteln. Für die Gewinnermittlung werden nur solche Einnahmen und Ausgaben berücksichtigt, die im entsprechenden Jahr tatsächlich gezahlt wurden. Diese grundsätzlich andere Form der Gewinnermittlung im Gegensatz zur Bilanz erfordert einen völlig eigenen Beratungsansatz. Insbesondere beim einem Wechsel zwischen den Gewinnermittlungsarten ist es notwendig alle steuerlichen Chancen und Risiken auszuloten und vorab zu berechnen.

Die Erstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung gehört genauso zu unserem Tätigkeitsfeld wie die Übermittlung der sogenannten EÜR mit entsprechenden Anlagen an das Finanzamt.

Betriebliche Steuererklärungen – qualifiziert und solide

Unabhängig von der Art Ihrer Gewinnermittlung erstellen wir in der Steuerkanzlei Baumeister alle betrieblichen Steuererklärungen (Körperschaftsteuer-, Gewerbe- oder Umsatzsteuererklärung). Dazu zählt ebenfalls die gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellungserklärung für Ihre Anteilseigner; unabhängig von der Anzahl der Gesellschafter. Ebenso fertigen wir Ihre Sonder- oder Ergänzungsbilanzen z. B. nach Gesellschafterwechseln oder Anteilskäufen.

Gerne erarbeiten wir auch die notwendigen Erklärungen für gemeinnützige Körperschaften, Vereine, gGmbHs oder Stiftungen – ein Gebiet, auf dem wir sehr große Erfahrung und die entsprechende Expertise mitbringen.

Erstellung von Lohn- und Finanzbuchführung

Lohn- und Gehaltsbuchführung – Aufwand reduzieren, Zeit gewinnen
Ständige gesetzliche Änderungen im Bereich Arbeits-, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht erhöhen auch die Anforderungen an eine moderne Lohn- und Finanzbuchführung. Für viele Unternehmer gehört die gesetzlich vorgeschriebene Lohnbuchhaltung jedoch nicht unbedingt zur eigenen Kernkompetenz ... weiterlesen

In der Steuerberatungskanzlei Baumeister unterstützen wir Sie deshalb gern mit unserem Know-how. Neben Lohn- und Gehaltsabrechnungen übernehmen wir für unsere Mandanten die Stammdatenpflege, bereiten den Zahlungsverkehr vor, erstellen Auswertungen und Bescheinigungen und beraten Sie zu allen Lohn- und Gehaltsfragen.
Wir übernehmen auch die Übermittlung aller notwendigen Meldungen, wie z.B. DEÜV-Meldungen (Datenerfassungs- und Übermittlungsverfahren der Sozialversicherung), Beitragsnachweise für die Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Lohnsteueranmeldungen für Sie. So erhalten Sie eine ordnungsgemäße und aussagefähige Lohnbuchhaltung und können sich ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

Finanzbuchhaltung – wirtschaftlich und beständig

Die Finanzbuchhaltung ist ein sehr wesentliches Instrument zur Kontrolle Ihrer betrieblichen Entwicklung und Grundlage für die monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung. In diesem elementaren Tätigkeitsfeld unterstützen wir Sie fachkundig und mit größter Sorgfalt. Wir stellen sicher, dass Ihre Finanzbuchhaltung den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und ordnungsgemäß erstellt wird. Ebenso erstellen wir die Anlagebuchhaltung, werten die Buchführungsergebnisse zeitnah aus und übernehmen die gesetzlich vorgeschriebene Datenarchivierung. Damit entlasten wir Sie nicht nur von steuerlichen und kaufmännischen Aufgaben: Die Kennzahlen aus dem Rechnungswesen sind die Basis für ein erfolgreiches Unternehmen und dienen Ihnen als Entscheidungshilfen für die weitere Unternehmensführung und mir für die dafür notwendige Beratung.

Betriebswirtschaftliche Beratung

Betriebswirtschaftliche Beratung - zukunftsorientiert entscheiden.
Die Anforderungen an das Unternehmensmanagement werden immer umfangreicher. Daher ist eine fundierte Wirtschaftsberatung für uns ein unverzichtbares Element guter Steuerberatung. Wir analysieren die IST-Situation Ihres Unternehmens ... weiterlesen

Dadurch erkennen wir rechtzeitig Chancen und Risiken und können Stärken und Entwicklungspotenziale herausarbeiten. In Fragen der Unternehmensplanung, der Rentabilitätsberechnung, der Finanzierungs- und Investitionsplanung oder auch bei Krise und Engpässen liefern wir Ihnen mit unseren Beratungsleistungen wichtige Basisdaten für erfolgreiches Handeln. Sie können mit kurzfristigen Maßnahmen reagieren, sich auf zukünftige Herausforderungen professionell vorbereiten und zielführende Strategien für Ihr Unternehmen entwickeln.

Steuerlich relevante Strategien

Steuergestaltung – individuell und objektiv
Jede unternehmerisch bedeutende Entscheidung hat steuerliche Folgen. Auch private Vermögensentscheidungen ziehen steuerliche Auswirkungen nach sich. Deshalb sollten Sie im Vorfeld jeder wichtigen Entscheidung steuerliche Konsequenzen verstehen und bedenken können ... weiterlesen

Bei dieser anspruchsvollen Aufgabe stehen wir Ihnen mit all unserer Erfahrung und unserem Sachverstand zur Seite.
Unsere Leistungen für Sie:

  • Steueroptimierung privater und betrieblicher Einkünfte
  • Intensive Begleitung in der Gründungs- und Aufbauphase, Erstellung von Businessplänen
  • Steuerbelastungsvergleiche und Rechtsformwahl aus steuerlicher Sicht
  • Steuerliche Beratung bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
  • Planung und Gestaltung von Betriebsaufspaltungen und –verpachtungen
  • Beratung bei grenzübergreifenden Investitionen
  • Sanierungsberatung
  • Steuerrechtliche Beratung bei der Unternehmensnachfolge
  • Steuerliche Beratung zur betrieblichen und privaten Altersvorsorge
  • Begleitung in der Krise und bei Liquidation

Betreuung von Betriebsprüfungen, Rechtsbehelfs- und Finanzgerichtsverfahren

Gerichtlich oder außergerichtlich - mit uns sind Sie in jeder Hinsicht gut vertreten
Gerade in Zeiten strapazierter Staatskassen führen Verwaltungsstrukturen und moderne Informationsmöglichkeiten der Finanzbehörden zu einer steigenden Zahl von Außenprüfungen, Steuerstreitigkeiten und Ermittlungsverfahren, die zudem zunehmend strenger gehandhabt werden ... weiterlesen

Hier profitieren Sie von unserer Verfahrens- und Fachkompetenz als Steuerexperten. Gemeinsam suchen wir angemessene Lösungen - ohne Gestaltungsspielräume außer Acht lassen zu müssen. Ziel unserer qualifizierten Beratung ist es, Probleme und Streitigkeiten gar nicht erst entstehen zu lassen und Konfrontationen im Vorfeld zu vermeiden. Dazu pflegen wir einen partnerschaftlichen Arbeitsstil mit den Behörden.

Wir beraten und verteidigen in Betriebsprüfungen, Sonderprüfungen und Ermittlungsverfahren. Darüber hinaus vertreten wir Ihr Anliegen im Klageverfahren vor dem zuständigen Finanzgericht bis zum Bundesfinanzhof. Als Steuerberaterin biete ich meinen Mandanten Vertretungs- und Empfangsvollmacht an. Damit führen die Finanzbehörden jegliche Korrespondenz gleich direkt mit mir.


Steuerkanzlei Susanne Baumeister · Pleinfelder Weg 6 · 91174 Spalt · Telefon: 09175. 908 29-0 · Fax: 09175. 908 29-9
E-Mail: info@baumeister-steuerberater.de

Baumeister logo-oben2

© 2023 Susanne Baumeister
Kontakt
Impressum
Datenschutzerklärung